Vetternwirtschaft und Stallgeruch oder wie politische Postenvergabe unsere Demokratie gefährdet
Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und soll die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung bewirken. In der Verfassungsordnung des Grundgesetzes ist die Teilung der Gewalten jedoch nicht als absolute Trennung umgesetzt. Die drei Zweige der Staatsgewalt sind vielmehr miteinander verwoben und genau das könnte eine gegenseitige Kontrolle nicht ganz einfach machen. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden nach Artikel 94 GG beispielsweise jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Das bedeutet, dass ohne Parteibuch eine Ernennung zum Verfassungsrichter schwer möglich ist.
Deutlich wurde dieser Aspekt beim Anruf des Verfassungsgerichts
in den Fragen der Coronaeinschränkungen wie Schulschließungen und
Ausgangssperren, die die Regierung beschlossen hat.
Stephan Harbarth, enger Vertrauter von Angela Merkel war Mitglied des
CDU-Bundesvorstands und stellvertretender Vorsitzender der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist seit Juni 2020 Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, dessen Erstem Senat er seit November 2018 vorsitzt. Es
ist nur schwer vorstellbar, dass die Entscheidungen seiner ehemaligen Chefin
und Parteifreundin allzu kritisch bewertet werden, aber ich kann mich auch
irren. Der Journalist und ehemaliger STERN-Chefredakteur Hans Ulrich Jörges
formulierte es so: "Die Chefin der Exekutive wählte einen Spitzenmann der
Legislative und hievte ihn an die Spitze der Judikative. Gewaltenteilung nichtwirklich.
Habarth bewährte sich dann auch, da er alle einschränkenden Entscheidungen der
Regierung anstandslos durchwinkte."
Die gleiche Frage stellt sich bei den Medienanstalten. Ist eine Kontrolle der Politik durch die Medien überhaupt möglich, wenn Politiker in die mächtigen Kontrollgremien der Sender berufen werden, in die Rundfunk- und Verwaltungsräte oder hohe Posten bei den Öffentlich-Rechtlichen erhalten. Diese Verflechtung kann doch im Zweifel den klaren Blick auf eine Sachlage erheblich erschweren.
Solange diese Posten von vermeintlich moderaten Politikern besetzt werden, ist der Aufschrei noch gering, aber wie wird er sein, wenn andere Kräfte das Gleiche tun. Stellen wir uns nur kurz vor, eine starke AfD besetzt nach einem Wahlsieg aus ihren Reihen die Medienanstalten und das oberste Gericht. Wie finden wir das? Wäre es nicht geboten die Überparteilichkeit dieser Kontrollinstanzen wiederherzustellen und sie im Besonderen heute schon von Parteibüchern zu befreien?